Ambulanter Pflegedienst Röger GmbH
Straße: Dr.-Götz-Straße 2
Plz/Ort: 93167 Falkenstein
Telefon: 09462 - 94254101
Telefax: 09462 - 94254119
Web: www.roeger-pflegedienst.de
Einsatzgebiet: ca. 6 KM
Neukundenaufnahme: bitte telefonisch erfragen
Beschreibung
Das menschliche Leben verlangt nach Befriedigung der Grundbedürfnisse,
von deren Erfüllung das Weiterleben bzw. Wohlbefinden abhängt.
Der Patient steht im Mittelpunkt unseres Handelns.
Wir betreuen Sie individuell und persönlich.
Wir sehen den Menschen als Ganzheit und respektieren ihn als einzigartiges Individuum.
Maßnahmen Behandlungspflege:
- Blutdruckmessungen
- Blutzuckermessung, Insulingabe
- Wund- und Dekubitusversorgung
- Verbandswechsel z.B. bei Ulcus cruris
- Anlegen von Kompressionsverbänden und -strümpfen
- Stellen und Verabreichen von Medikamenten
- Verabreichung von Sondennahrung
- Stomaversorgung
- Injektionen s.c./i.m.
- Einläufe
- Katheterpflege
- Sauerstoffverabreichung
- postoperative Betreuung nach ambulanten Eingriffen und OPs
Grundpflege:
- Körperpflege z.B. Waschen, Baden, Haarpflege
- Mundpflege
- Hilfe beim An- und Auskleiden
- Betten und Lagern
- Nahrung zubereiten und eingeben
- Sitz- und Gehübungen, Mobilisation
- Prophylaktische Maßnahmen
- Inkontinenzversorgung
Hauswirtschaftliche Versorgung:
- Waschen der Wäsche und Kleidung
- Reinigen der Wohnung
- Einkaufen und Begleitung zum Einkauf
- Zubereiten von Mahlzeiten
- Begleitung bei Arztbesuchen oder Behördengängen
- Botengänge
- Hausmeisterarbeiten z.B. Rasenmähen
Spezialgebiete:
- Palliativfachkräfte
- Wundexperten ICW e.V.
- Gerontopsychiatrische Fachkräfte
- Hygienefachkräfte
- Praxisanleiter
- Alltagsbegleiter und Betreuungsassistenten
Kosten-Beratung – Beratungsstelle für häusliche Alten- und Krankenpflege:
Wir beraten Sie, welche Kosten von der Krankenkasse erstattet werden und fertigen einen Kostenplan an, damit Sie wissen, was auf Sie zukommt. Wir rechnen alle verordneten Leistungen direkt mit der Krankenkasse ab. Wir informieren Sie über die verschiedenen Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung, die Sie in Anspruch nehmen können und erklären Ihnen, wie häusliche Pflege beantragt werden kann.
Pflegeüberwachung nach §37:
Bei Bezug von Pflegegeld führen wir die von der Krankenkasse geforderte Pflegeüberwachung durch. Lässt sich ein Patient ausschließlich durch Angehörige oder andere Personen pflegen und erhalten diese dafür Pflegegeld, ist es gesetzlich vorgeschrieben, 1/2-jährlich oder 1/4-jährlich Pflegepersonal einer Vertragspflegeeinrichtung hinzuzuziehen. Unsere Mitarbeiter sind berechtigt, diese Einsätze durchzuführen. Sie sollen durch Beratung und Hilfestellung die pflegenden Personen entlasten und die Qualität der häuslichen Pflege sichern.
§ 45 SGB XI Pflegekurse und individuelle Schulungen für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen
Auf Wunsch der Pflegeperson und des Pflegebedürftigen bieten wir in Kooperation mit der jeweiligen Pflegekasse individuelle Schulung in der häuslichen Umgebung und Pflegekurse in unserer Einrichtung an. Im Rahmen eines Pflegekurses sollen Fertigkeiten vermittelt werden, welche für eine eigenständige Durchführung der Pflege erforderlich sind. Auch der Abbau von eventuellen Versagensängsten, die Beratung über Rehabilitationsmaßnahmen und über Pflege-Hilfsmittel können Gegenstand von Pflegekursen sein. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich an unsere Pflegeberater unter 09462-942540.
Besondere Leistungen
- Intensivpflege
- Verhinderungspflege
- Betreutes Wohnen
- 24 Stunden Pflege
- Kurzzeitpflege
- Tagespflege
- Nachtpflege
- Heimbeatmung
info@roeger-pflegedienst.de · https://www.roeger-pflegedienst.de/
im Bundesland
§ 114 Abs. 1 SGB XI am 13.02.2024