Ambulanter Pflegedienst - Karin und Egon UG (haftungsbeschränkt)
Straße: Bleichstraße 22a
Plz/Ort: 90429 Nürnberg - Rosenau
Telefon: 0911 - 27423270
Telefax: 0911 - 27423272
Web: www.pflegedienst-karin-und-egon.de
Neukundenaufnahme: bitte telefonisch erfragen
Beschreibung
Häusliche Krankenpflege nach dem Pflegeversicherungsgesetz SGB XI
(Grundpflege)
Versicherte erhalten Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz, wenn sie wegen einer körperlichen, seelischen oder geistigen Krankheit für die Verrichtungen des täglichen Lebens in erheblichem Maße der Pflege bedürfen und hauswirtschaftliche Hilfen benötigen. Der Grad der Pflegebedürftigkeit wird nach einem Gutachten des medizinischen Dienstes der Krankenkasse in fünf Pflegegraden festgestellt.
Sie erhalten die Hilfe, die Sie benötigen. Wir erstellen mit Ihnen gemeinsam ein Versorgungkonzept und unterstützen Sie in dem Maße, wie Sie es wünschen. Ob das ersehnte Vollbad 1x wöchentlich, die Dusche an mehreren Tagen in der Woche, die tägliche Pflege oder auch die Pflege mehrmals am Tag... Wir richten uns nach Ihren Wünschen und passen unsere Leistungen, soweit dies personell machbar ist, Ihren Bedürfnissen an. Auch wenn Sie noch keinen Pflegegrad anerkannt haben, können Sie als Privatzahler unsere Leistungen in Anspruch nehmen.
Häusliche Krankenpflege nach dem SGB V
(Behandlungspflege)
Versicherte erhalten häusliche Krankenpflege nach dem SGB V, wenn eine behandlungsbedürftige Erkrankung vorliegt und keine im Haushalt lebende Person diese Behandlung durchführen kann. Die medizinisch notwendigen Maßnahmen müssen vom Arzt verordnet und von der Krankenkasse bewilligt werden. Dazu zählen beispielsweise:
- Verabreichen von Injektionen (z.B. Insulin)
- Versorgen von Wunden z.B. nach ambulanten Operationen und Krankenhausaufenthalten
- Blutdruckmessen und Blutzuckerbestimmung
- Medikamentenstellen und/oder Medikamentenverabreichung
- Kompressionsverbände anlegen oder Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
- in Ausnahmefällen auch Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung
Durch unsere Hilfe wird die ambulante ärztliche Behandlung unterstützt und es können Krankenhausaufenthalte vermieden werden. Die Leistungen können neben den Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden.
Besondere Leistungen
- Intensivpflege
- Verhinderungspflege
- Betreutes Wohnen
- 24 Stunden Pflege
- Kurzzeitpflege
- Tagespflege
- Nachtpflege
- Heimbeatmung
info@pflegedienst-karin-und-egon.de · https://www.pflegedienst-karin-und-egon.de
im Bundesland
§ 114 Abs. 1 SGB XI am 21.01.2025