Ambulanter Pflegedienst Haller GmbH
Straße: Marktstraße 40
Plz/Ort: 94116 Hutthurm
Telefon: 08505 - 9158731
Telefax: 08505 - 9163326
Web: www.pflegedienst-haller.de
Einsatzgebiet: ca. 6 KM
Neukundenaufnahme: bitte telefonisch erfragen
Beschreibung
"Unsere Gesellschaft wird immer älter." So etwas Ähnliches haben Sie bestimmt schon einmal gehört. Tatsächlich weisen demografische Untersuchungen in Deutschland auf gravierende Veränderungen in der Bevölkerungsstruktur hin. Zwangsläufig steigt damit auch die Zahl der pflegebedürftigen Personen.
In diesem Kontext sehen wir es als den großen Vorteil der ambulanten Pflege, dass somit das höchste Maß an Selbständigkeit ermöglicht werden kann. Es ist uns wichtig, dass Sie ein Ihren Stärken und Fähigkeiten entsprechendes selbstbestimmtes Leben in Ihrer gewohnten Umgebung führen können.
Dies möchten wir durch einen individuellen Pflegeplan und eine ganzheitliche Pflege erreichen. Unterstützend möchten wir dazu beitragen, dass sich Ihr Wohlbefinden steigert und im optimalen Fall durch den Erhalt und der Förderung Ihrer Fähigkeiten auch das Potenzial der familiären Umgebung miteinbeziehen.
Für uns steht der einzelne Mensch im Mittelpunkt, weshalb wir auch stets bemüht sind in Absprache mit Ihnen und Ihrer Familie die beste Lösung für anfallende Probleme zu finden.
Am 01. August 2014 wurde eine Tagespflege eröffnet. Damit wird die Qualität in der Pflege insgesamt erhöht. Pflegende Angehörige werden entlastet und Gäste können neue soziale Kontakte knüpfen. Sie sind darüber hinaus gut versorgt und vor allem nicht einsam, da sie tagsüber unter Gleichgesinnten sind und bedarfsgerechte Angebote der Einrichtung nutzen können.
Unser Pflegeleitbild
Als Leitfaden für unser Pflegekonzept legen wir das wissenschaftliche Modell von Dorothea E. Orem zugrunde. Für sie war die Pflege eine Kunstfertigkeit und kein Beruf wie jeder andere.
Für die Pflegepraxis bedeutet dies folglich:
- Es muss festgestellt werden, in welchem Maße Personen befähigt oder daran gehindert sind, ihren Pflegebedarf zu erkennen und befriedigen zu können.
- Die nötige pflegerische Versorgung muss bestimmt, geplant und aufrechterhalten werden.
- Die Qualität der Pflegeleistung muss im Hinblick auf die angestrebten und erreichten Ergebnisse kontrolliert werden.
- Auf den Wunsch des Patienten nach Hilfe und auf seinen offenen oder verdeckten Bedarf an pflegerischem Kontakt und Unterstützung muss kontinuierlich eingegangen werden.
- Sämtliche anderen Einrichtungen, welche pflegespezifische Dienste anbieten, sollten eingebunden werden. Darunter fallen z.B. der Hausarzt, Krankenhäuser, Krankenkassen, der Medizinische Dienst der Krankenkasse, das Sozialamt aber auch die Nachbarn und Angehörigen oder andere Bezugspersonen. So lassen sich Kräfte bündeln.
- Das Ziel ist es, die Pflegebedürftigen aus der Betreuung zu entlassen, sobald sie die Fähigkeit zeigen, einen bestimmten Pflegebedarf selbst oder mit Hilfe der Familienangehörigen zu befriedigen.
Besondere Leistungen
- Intensivpflege
- Verhinderungspflege
- Betreutes Wohnen
- 24 Stunden Pflege
- Kurzzeitpflege
- Tagespflege
- Nachtpflege
- Heimbeatmung
zentrale@pflegedienst-haller.de · https://www.pflegedienst-haller.de/
im Bundesland
§ 114 Abs. 1 SGB XI am 24.05.2024