Ambulante Kranken- & Altenpflege der Arbeiterwohlfahrt
Straße: Braunetsriether Weg 34
Plz/Ort: 92648 Vohenstrauß
Telefon: 09651 - 91230
Telefax: 09651 - 91235
Web: awo-vohenstrauss.de
Einsatzgebiet: ca. 8 KM
Neukundenaufnahme: bitte telefonisch erfragen
Beschreibung
Der Mensch steht in unserer ambulanten Pflege stets im Mittelpunkt.
Wir versorgen unsere Klienten nach deren Wünschen und Bedürfnissen in Ihrer vertrauten Umgebung. Beratend und handelnd sorgt unser professionell ausgebildetes Pflegepersonal für den höchstmöglichen Erhalt der Lebensqualität.
Besondere Leistungen
- Intensivpflege
- Verhinderungspflege
- Betreutes Wohnen
- 24 Stunden Pflege
- Kurzzeitpflege
- Tagespflege
- Nachtpflege
- Heimbeatmung
Angaben ohne Gewähr
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Dieser Transparenzbericht wurde auf Grundlage der ab dem 1. Januar 2017 gültigen Pflegetransparenzvereinbarung erstellt.
Bitte beachten Sie, dass ein Einrichtungsvergleich nur auf der Grundlage von Berichten mit gleicher Prüfgrundlage und Bewertungssystematik möglich ist. Bewertungen auf der Grundlage der bis zum 31. Dezember 2016 gültigen alten Transparenzvereinbarung und Bewertungen auf der Grundlage der seit dem 1. Januar 2017 geltenden neuen Transparenzvereinbarung sind nicht miteinander vergleichbar.
Qualität des ambulanten Pflegedienstes
Ambulante Kranken- & Altenpflege der Arbeiterwohlfahrt
Braunetsriether Weg 34,
92648 Vohenstrauß · Tel: 09651 - 91230 · Fax: 09651 - 91235
awo.voh@t-online.de · https://awo-vohenstrauss.de/
awo.voh@t-online.de · https://awo-vohenstrauss.de/
Ergebnis der Qualitätsprüfung
Pflegerische Leistungen
bis zu 17 Kriterien
Ärztlich verordnete pflegerische Leistungen
bis zu 8 Kriterien
Dienstleistung und Organisation
bis zu 9 Kriterien
1.0 sehr gut
1.7 gut
1.0 sehr gut
Gesamtergebnis
Rechnerisches Gesamtergebnis
Bis zu 34 Kriterien
1.1 sehr gut
Durchschnitt
im Bundesland
im Bundesland
Erläuterungen zum Bewertungssystem
Kommentar des Pflegedienstes
Vertraglich vereinbarte Leistungsangebote
Weitere Leistungsangebote und Strukturdaten
Qualitätsprüfung nach
§ 114 Abs. 1 SGB XI am 31.01.2024
§ 114 Abs. 1 SGB XI am 31.01.2024
Prüfungsart:
Regelprüfung
Notenskala:
1 sehr gut / 2 gut / 3 befriedigend / 4 ausreichend / 5 mangelhaft