alance ambulanter Pflegedienst GmbH
Straße: Parkstraße 3
Plz/Ort: 13086 Berlin - Weißensee
Telefon: 030 - 363870
Telefax: 030 - 96061843
Web: balance-ambulanter-pflegedienst.de
Einsatzgebiet: ca. 6 KM
Neukundenaufnahme: bitte telefonisch erfragen
Beschreibung
Mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff, der mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz eingeführt wurde und seit dem 1.1.2017 gilt, verschwindet die unterschiedliche Behandlung von körperlich bedingten Beeinträchtigungen auf der einen Seite und geistig, beziehungsweise seelisch bedingten Beeinträchtigungen auf der anderen. Bezog sich Pflegebedürftigkeit bis dahin vor allem auf körperlich bedingte Beeinträchtigungen, werden jetzt auch geistige und psychisch bedingte Beeinträchtigungen stärker berücksichtigt.
Es kommt also nicht nur auf den zeitlichen Hilfebedarf bei körperlichen Verrichtungen an. Was jetzt zählt ist der Mensch, seine individuelle Situation und das Ausmaß, in dem er seinen Alltag in den sechs dafür zentralen Lebensbereichen alleine bewältigen kann.
Wann ist ein Mensch pflegebedürftig?
Diese Frage ist nicht einfach zu beantworten, denn Pflegebedürftigkeit hat ganz unterschiedliche Facetten. Der neue, deutlich weiter gefasste Pflegebedürftigkeitsbegriff wird dieser Tatsache gerecht. Statt drei Pflegestufen und der zusätzlichen Feststellung einer „erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz“, zum Beispiel aufgrund einer Demenz, gibt es seit 1.1.2017 fünf Pflegegrade. Die Begutachtung führt also zu einer differenzierteren Einstufung, denn sie berücksichtigt genauer und umfassender als bisher die Beeinträchtigungen und Fähigkeiten der Menschen.
Was sind Pflegegrade?
Pflegegrad 1 => ist die niedrigste Stufe der Pflegebedürftigkeit und kommt für Menschen in Frage, die die Grundbedingungen für die Pflegestufe 0, die bis Ende 2016 gültig war, nicht erfüllt hatten. Das heißt, dass mit dem neuen Pflegestärkungsgesetz PSG II prinzipiell mehr Menschen als Pflegebedürftige gelten und somit die Chance auf eine Unterstützung seitens der Pflegeversicherung haben.
Pflegegrad 2 => erhebliche Beeinträchtigungen
Pflegegrad 3 => schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit
Pflegegrad 4 => schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit
Pflegegrad 5 => ist der höchste Pflegegrad. Diesen Grad erhalten Menschen, die unter die Definition „Härtefall“ fallen. Mit diesem Begriff werden Menschen bezeichnet, die einen außergewöhnlich hohen Pflegeaufwand erfordern. In diesem Grad wird hinsichtlich der Pflegeleistungen kein Unterschied zwischen Menschen mit und ohne eingeschränkten kognitiven Fähigkeiten gemacht.
Was gehört zur Pflege?
Körperpflege z.B. Waschen, Duschen, Baden, Haar- und Zahnpflege sowie die Darm- und/oder Blasenentleerung
Ernährung z.B. mundgerechte Zubereitung der Nahrung; Unterstützung bei der Aufnahme der Nahrung
Mobilität z.B. Aufstehen und Zubettgehen, An- und Auskleiden, Stehen, Gehen, Ausscheidung, Treppensteigen, Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
hauswirtschaftliche Versorgung z.B. Einkaufen, Kochen und Spülen, Reinigen der Wohnung, Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung, Heizen der Wohnung, Begleitung zum Arzt, Beschäftigung etc.
Besondere Leistungen
- Intensivpflege
- Verhinderungspflege
- Betreutes Wohnen
- 24 Stunden Pflege
- Kurzzeitpflege
- Tagespflege
- Nachtpflege
- Heimbeatmung
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im Bundesland
§ 114 Abs. 1 SGB XI am 11.07.2023