Ambulante Hospizgruppe Verl e.V.

Straße: Hauptstraße 15
Plz/Ort: 33415 Verl

Telefon: 05246 - 700315
Web: www.hospizgruppe-verl.de

Letzte Überprüfung und/oder Aktualisierung: 07.08.2023 - 14:39

Begleitung am Lebensende

Wir begleiten und besuchen Menschen mit einer weit fortgeschrittenen und nicht mehr heilbaren Erkrankung auf ihren Wunsch zu Hause, im Altenheim oder auch im Krankenhaus. Dabei können die Wünsche und Bedürfnisse der jeweiligen Familien ganz unterschiedlich sein. Wir nehmen uns Zeit für vielfältige Unterstützungsmöglichkeiten, z.B. für Besuche und Gespräche oder auch einfach nur Schweigen. Ängste, Sorgen und Trauer mit aushalten. Aber auch ein Stück Normalität in den Alltag zu bringen, gehört zu unseren Angeboten. Die MitarbeiterInnen unterliegen der Schweigepflicht und sind nicht medizinisch-pflegerisch tätig.

Zum Konzept der Hospizarbeit gehört ebenfalls die Unterstützung und Begleitung der Angehörigen schwerstkranker Menschen. Gerade auch Angehörige brauchen Entlastung und es kann ihnen guttun, über ihre Sorgen und Nöte sprechen zu können. Unsere ehrenamtlich tätigen MitarbeiterInnen können die Angehörigen unterstützen, indem sie beispielsweise beim Kranken bleiben, während sie Erledigungen machen oder sich einfach nur mal ausruhen möchten. Wir bieten Beratung und Informationen an und nehmen uns Zeit für Sie.

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Trauerbegleitung

Die Begleitung in Zeiten der Trauer ist ein wesentlicher Bestandteil der Hospizarbeit. Der Tod eines nahe stehenden Menschen löst viele unterschiedliche Reaktionen und Gefühle aus, die häufig zu Verunsicherung und Verzweiflung führen. Der Trauernde muss sich in einer Umgebung zurechtfinden, in der alles verändert ist, in der nichts mehr wie vorher ist. Eine natürliche Reaktion darauf ist Trauer. Heutzutage ist kaum mehr Platz für Trauer, schon gar nicht über einen längeren Zeitraum.

Mit dem „Treffpunkt Trauer und Begegnung“ möchten wir einen Ort anbieten, an dem der Trauer Raum gegeben werden kann. Hier können trauernde Menschen in geschützter Atmosphäre unter fachlicher Begleitung über ihre Erfahrungen sprechen und sich austauschen. Häufig werden diese Gespräche als Entlastung empfunden und unterstützen den Trauernden in der Bewältigung der neuen Lebenssituation.

Dieses Angebot ist offen, für alle Menschen; egal wie lange der Verlust schon zurückliegt.

Der „Treffpunkt Trauer und Begegnung“ findet jeweils am letzten Dienstag im Monat in einem separaten Raum im Cafe Klüter, Bürmannstraße 10 in Verl von 16.00 bis 18.00 Uhr statt.

Auf Wunsch können Sie auch gerne einen Termin für ein Einzelgespräch vereinbaren.

Patientenverfügung

Jeder Mensch hat das Recht auf Selbstbestimmung.

Dieses Recht auf Selbstbestimmung gilt auch für Situationen, in denen man als Patient nicht mehr selber in der Lage ist, seinen Willen zu äußern.
Dann ist es wichtig, dass es eine vorsorgliche Willensbekundung gibt, aus der der Arzt und die Angehörigen Informationen entnehmen können, in welchem Umfang medizinische Behandlung gewünscht oder abgelehnt wird.
Der Gesetzgeber hat mit Wirkung vom 1. September 2009 in den §§ 1901 a und 1901 b des Bürgerlichen Gesetzbuchs den Umgang mit Patientenverfügungen ausdrücklich geregelt und hierfür die Schriftform vorgesehen.
Demnach handelt es sich bei der Patientenverfügung um eine schriftliche Festlegung eines einwilligungsfähigen volljährigen Menschen für den Fall seiner Einwilligungsunfähigkeit. Er legt darin fest, für welche Situationen die Verfügung gelten soll und welche Maßnahmen er in den beschriebenen Situationen wünscht oder ablehnt.
Um dem bestehenden Recht auf Selbstbestimmung im Bedarfsfall Geltung zu verschaffen, ist es notwendig, einer Person des Vertrauens die Vollmacht zur Vorsorge zu erteilen.

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